Juristischer Erfolg gegen ORF rechtskräftig! ORF/OBS gestehen Fehler ein!
Im Verfahren Ammann gegen ORF/OBS gibt es jetzt eine überraschende Wendung.
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Im Verfahren Ammann gegen ORF/OBS gibt es jetzt eine überraschende Wendung.
Nach der Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellt die OBS weiterhin "Bescheide" ohne Unterschrift aus.
Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung hat mit einem selbstverschuldeten Mega-Budgetloch zu kämpfen. Allerorts werden nun Gebühren erhöht.
Warum das zu düsteren Zuständen in der österreichischen Medienlandschaft führen könnte, erfahren Sie im Videokommentar von Lucas Ammann.
Scheer hatte zuvor die nun entschiedene Beschwerde für seinen Mandanten eingebracht.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält den ORF-Beitrag in seiner derzeitigen Form für verfassungskonform. Was das jetzt für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Aufsehenerregeneder Beschluss des Bunderverwaltungsgerichts (BVwG) im Verfahren Ammann gegen ORF/OBS: Der von der OBS ausgestellte Bescheid ist absolut nichtig.
Vergangene Woche stellte ich mich gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt, Mag. Gerold Beneder, den Fragen von exxpress-Redakteur Stefan Beig.
Der Druck auf die Koalitionsverhandler wächst: Schwarz-Grün hinterlässt ein ORF-Gesetz, das den medialen Wettbewerb zerstört. Nun droht dem ORF ein Werbeverbot.
Die OBS beharrt auf dem ORF-Beitrag, trotz massiver rechtlicher Bedenken von zahlreichen Juristen. Ich ziehe jetzt vors Bundesverwaltungsgericht (BVwG).