Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält den ORF-Beitrag in seiner derzeitigen Form für verfassungskonform. Was das jetzt für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Über 183 Euro im Jahr müssen die Österreicher seit 2024 für den öffentlich-rechtlichen ORF an Zwangsbeitrag abdrücken. Ausnahmen bzw. Befreiungen davon gibt es nur wenige. Über Monate gab es zahlreiche Anwälte, die Beschwerde gegen den Beitrag und die neuen Gesetzesbestimmungen führten. Vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfährt nun ein bekannter Anwalt und ehemaliger Stiftungsrat eine Niederlage: Der ORF-Beitrag verstoße nicht gegen die Verfassung, so das Höchstgericht.
Begründung: Zwar bleibt unbestritten, dass nicht alle Österreicher den ORF nutzen – jedoch reiche die Möglichkeit der Nutzung aus: „Diese Möglichkeit hat auch, wer kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, weil das Angebot des ORF im gesamten Bundesgebiet verbreitet wird und die Kommunikationstechnologie so weit entwickelt ist, dass Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können“, schreibt der VfGH mit Hinweis auf die Möglichkeit des Online-Streamings der ORF-Angebote auf seiner Website.
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