ORF-Logo am Küniglberg | Bild: © Lucas Ammann

Nach der Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellt die OBS weiterhin „Bescheide“ ohne Unterschrift aus. Anwalt Bender fand alleine heute, Montag, 13 „Bescheide“ der OBS für seine Klienten in seiner Post, die lediglich parafiert, also nichtig sind.

So mancher Lehrer hält so manchen seiner Schüler für unbelehrbar. Dass es dieses Phänomen nicht nur bei Kindern gibt, sondern auch bei Behörden, beweist die ORF-Behörde OBS wieder einmal aufs Neue. Nach der Schlappe vor dem BVwG, bei dem das Gericht meinen OBS-Bescheid für absolut nicht erklärte, stellt die OBS offenbar weiterhin parafierte Dokumente aus.

Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung sind solche Bescheide aber absolut nichtig (vgl. etwa VwGH Ra 2021/08/0043, Ra 2017/20/0095 oder VwGH Ra 2019/14/0389). Damit provoziert die OBS – bewusst oder unbewusst – lange Verfahren für viele Beschwerdeführer und auch Kosten für den Beitrags- und Steuerzahler.

13 ungültige Bescheide an einem Tag

Mittlerweile gäbe es mindestens drei verschiedene Paraphen-Versionen, so Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder. Das zeige auch, dass die Paraphe jeweils nicht eindeutig einem Organwalter zuzuordnen ist. Alleine heute, Montag, hat Beneder 13 (!) parafierte und damit nichtige Bescheide erhalten.

Interessant ist das deshalb, weil die OBS gleichzeitig auch gültige Bescheide mit Amtssignatur ausstellt. Laut Beneder dürfte das Verhältnis zwischen Bescheiden mit Amtssignatur und parafierten Dokumente in seinen Fällen circa 1:9 betragen. Warum die OBS nicht durchgängig amtssignierte Dokumente ausstellt, ist fraglich. Medienberichten zufolge kommentiert die OBS keine laufenden Verfahren – man versuche aber, die Amtssignatur zu verwenden.

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

Ein Kommentar zu „Chaos bei OBS: Anwalt bekommt an einem einzigen Tag 13 (!) ungültige Bescheide“
  1. Hallo Lucas,
    man sagt ja, Bescheide mit Amtssignatur wären zu bezahlen. Bisher dachte ich, die Amtssignatur muss auch vom Geschäftsführer/in sein. Auf meinem Bescheid ist die Amtssignatur von Mag. Vogelsinger, die ist jedoch nur im Aufsichtsrat. Dieser Bescheid ist gültig – wegen Amtssignatur?

Kommentar verfassen

Entdecke mehr von Lucas Ammann

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von Lucas Ammann

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen