Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer kritisiert in einer ersten Reaktion auf das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum ORF-Beitrag das Höchstgericht scharf. Der VfGH habe mit der Entscheidung „Tür und Tor für die Willkür des Gesetzgebers geöffnet“. Scheer hatte zuvor die nun entschiedene Beschwerde für seinen Mandanten eingebracht.
Wie lucasammann.com heute ausführlich berichtet hat, hat der VfGH die Beschwerde des früheren ORF-Stiftungsrats und Rechtsanwalts Alexander Scheer heute in allen Beschwerdepunkten abgewiesen. Der ORF-Beitrag sei verfassungskonform, so das Höchstgericht. Insbesondere seien der Gleichheitsgrundsatz sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte durch das ORF-Beitrags-Gesetz nicht verletzt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wegen einfachgesetzlichen Fragen ist unterdessen noch ausständig.
Rechtsanwalt Scheer, der die Beschwerde eingebracht hatte, kritisiert die Entscheidung in einer ersten Reaktion scharf. „Es erschüttert mich, dass der Verfassungsgerichtshof hier einfach drüberfährt“, so Scheer in einer Videobotschaft. Insbesondere die teleologische Reduktion, die der VfGH in §31 Abs 19 ff vorgenommen hat, stört Scheer massiv. Gerade im öffentlichen Recht sei bei einer solchen Vorsicht geboten.
„Willkür des Gesetzgebers“
„Das ist genau das, was ich nicht damals bei Prof. Mayer in Verfassungsrecht gelernt habe“, spricht er die seiner Meinung nach falsche Entscheidung an. Mit der Entscheidung habe der VfGH „Tür und Tor für die Willkür des Gesetzgebers geöffnet“, weil der VfGH sich nicht an den Gesetzeswortlaut gehalten habe (mehr dazu hier).
„Ich weiß, das sind harte Worte, das muss aber zulässig sein“, so Scheer. Es wäre zwar wichtig, höchstgerichtliche Entscheidungen in einem Rechtsstaat zu akzeptieren, was er auch tue – das hindere ihn aber nicht, die Gerichte und ihre Entscheidungen zu kritisieren.

[…] Die juristischen Argumente des Höchstgerichts sind zur Kenntnis zu nehmen, man darf und muss sie aber auch kritisch hinterfragen. Die Kritik gibt es nicht nur von meiner Seite, sondern auch von zahlreichen Juristen. […]