Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung hat mit einem selbstverschuldeten Mega-Budgetloch zu kämpfen. Allerorts werden nun Gebühren erhöht. Auch im Bereich der Justiz gibt es jetzt eine skandalöse Gebührensteigerung.
Die Regierung hat ein Problem: Rekordschulden, Rekorddefizit, Rekordausgaben. Trotz steigender Einnahmen (!) gibt die Regierung in den kommenden Jahren jeweils um rund 20 Milliarden mehr aus, als sie einnimmt. Die Ausgaben steigen unterdessen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 2,1 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr (siehe Grafik).

Da lässt der sozialistische Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) nicht lange auf sich warten mit einer glorreichen Idee, wie man das Budgetproblem lösen könnte: Durch neue Gebühren! Aktuell erhöhte Materbauer die Gebühren vor Verwaltungsgerichten (LVwG, BVwG, BFG) kurzerhand für Beschwerden, Wiedereinsetzungsanträge, Wiederaufnahmeanträge oder sonstige einleitende Anträge von 30 Euro auf 50 Euro – also um rund 67 Prozent!
Personen, die in Zukunft etwa eine Bescheidbeschwerde (etwa im Zusammenhang mit dem ORF-Beitrag) einbringen wollen, müssen künftig also noch tiefer in ihre Geldbörsen greifen.
Die Gebühr für Vorlageanträge, Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe oder von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde wurde von 15 Euro auf 25 Euro erhöht, also ebenso um zwei Drittel. Die Änderungen sind seit 1. Juli in Kraft.
Was halten Sie von der Gebühren-Räuberei des Finanzministers? Schreiben Sie es in die Kommentare!
