Das ORF-Zentrum am Küniglberg | Bild: © Lucas Ammann

Die OBS beharrt auf dem ORF-Beitrag, trotz massiver rechtlicher Bedenken von zahlreichen Juristen. Ich ziehe jetzt vors Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Vertreten werde ich in diesem Fall von der Beneder Rechtsanwalt GmbH.

183,60 Euro will die ORF Beitrags Service GmbH (OBS) allen Österreichern pro Haushalt mit Hauptwohnsitz abknöpfen. Grundlage sei das ORF-Beitrags Gesetz 2024. Obwohl das im ORF-Gesetz (ORF-G) vorgesehene Verfahren nicht eingehalten wurde, verschickte die OBS Hunderttausende Zahlungsaufforderungen, zahlreiche Mahnungen und sogar vollstreckbare Rückstandsausweise (Exekutionstitel). Wie viele der genannten Schreiben jeweils verschickt wurden, wollte die OBS übrigens nicht sagen.

Wie berichtet stellte die OBS im August mittels Bescheid – auch für meine Person – einen ORF-Beitrag in Höhe von 183,60 Euro fest. Die Behörde kam damit erst nach Monaten der Untätigkeit (und zu spät) meinem Verlangen auf bescheidmäßige Erledigung nach. Doch jetzt ist es endlich soweit!

19 Seiten Beschwerde

Gegen den Bescheid ist ein Rechtsmittel – eine sogenannte Bescheidbeschwerde – möglich. Diese Möglichkeit werden wir nutzen: Die Beneder Rechtsanwalt GmbH hat für mich eine 19-seitige Bescheidbeschwerde eingebracht. Darin werden zahlreiche europarechtliche, verfassungsrechtliche und verfahrenstechnische Mängel vorgebracht, mithilfe derer der ORF-Beitrag auf rechtlichem Wege gekippt werden soll.

Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder | Foto: ©Beneder/privat
Volksabstimmung gefordert

Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder, der die Beschwerde verfasst hat, sagt dazu: „Wir werden den ORF-Zwangsbeitrag nach Möglichkeit mit rechtlichen Mitteln zu Fall bringen! Wenn das nicht geht mit politischen Mitteln! Der ORF-Zwangsbeitrag wird sich gegen erheblichen Widerstand der Bevölkerung nicht halten lassen!“ So läuft derzeit auch ein Volksbegehren der Anwälte Mag. Florian Höllwarth und Mag. Alexander Scheer, in der eine mögliche Volksabstimmung über den ORF-Beitrag gefordert wird.

Das Bundesverwaltungsgericht erwartet Tausende Fälle, die alle einzeln verhandelt werden müssen. Mit einer Entscheidung in meinem Fall durch das BVwG ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Es wurde eine mündliche Verhandlung beantragt. 

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

2 Kommentare zu „ORF-Beitrag: Jetzt ziehen wir vors Bundesverwaltungsgericht!“

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