Behörde hält an Beitragspflicht fest und öffnet Weg an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Sechs Monate haben Behörden Zeit, um auf Anträge von Parteien zu reagieren. Diese Frist hat die OBS verletzt. Nach rund sieben Monaten schließt die Behörde den Fall nun vorläufig ab. In einem Spruch stellt die OBS fest, dass eine Beitragspflicht – auch in meinem Fall – bestünde. Unerwartet wird im Spruch ebenfalls immerhin festgehalten, dass die offene Forderung bereits „entrichtet“ wurde. Damit ist keine erneute Leistungspflicht für das Jahr 2024 vollstreckbar.
In der Begründung wird außerdem festgehalten, dass von mir innerhalb der gesetzlichen Frist eine Stellungnahme eingebracht wurde. In dieser wäre ich „im Wesentlichen auf den Inhalt des verfahrenseinleitenden Antrags“ eingegangen und „äußerte rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung des ORF-Beitrags“.
Bescheid nicht rechtskräftig
Die OBS scheint an dieser Stelle aber recht ratlos zu sein: Auf die konkreten rechtlichen Bedenken wird nicht eingegangen. In der Folge werden stattdessen seitenweise gesetzliche Bestimmungen zitiert, die wenig mit den entgegengebrachten Bedenken zu tun haben. Die OBS beruft sicher weiterhin auf § 31 Abs 19 ORF-G, aber auch auf die Erläuterungen zum Gesetzestext und neuerdings auf die Artikel von Kassai/Kogler sowie Albrecht/Reinold jeweils zum ORF-Beitrags-Gesetz im Branchenheft „Medien und Recht“.
Mit der bescheidmäßigen Erledigung ermöglicht den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, es ist ein Rechtsmittel (Bescheidbeschwerde) an das BVwG möglich. Die Beschwerdegebühr beträgt 30 Euro.

Wie soll ich weiter vorgehen wenn ich am 18.06.2024 um einen Bescheid verlangt habe und bis jetzt noch immer nichts gekommen ist? Ich habe einen Brief von der OBS bzgl. Ermittlungsverfahren erhalten.