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Lucas Ammann steht nun der Weg vors Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen.
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Lucas Ammann steht nun der Weg vors Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen.
Aufsehenerregeneder Beschluss des Bunderverwaltungsgerichts (BVwG) im Verfahren Ammann gegen ORF/OBS: Der von der OBS ausgestellte Bescheid ist absolut nichtig.
Die OBS beharrt auf dem ORF-Beitrag, trotz massiver rechtlicher Bedenken von zahlreichen Juristen. Ich ziehe jetzt vors Bundesverwaltungsgericht (BVwG).