Das ORF-Zentrum am Küniglberg | Bild: © Lucas Ammann

Der ORF wollte die von Lucas Ammann gestellten Fragen zu diversen ORF-Skandalen nicht beantworten. Das hat jetzt Folgen: Der Polit-Blogger bringt eine 13-seitige Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Vertreten wird er dabei vom erfahrenen Anwalt Mag. Gerold Beneder.

Zwölf Fragen, die vom ORF nicht beantwortet wurden, führen nun zu einer 13-seitigen Beschwerde von Polit-Blogger Lucas Ammann, die dieser Tage beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) von RA Mag. Gerold Beneder eingebracht wurde. Im Detail werden in der Beschwerde die Gründe dafür aufgezählt und argumentiert, weshalb die verlangten Informationen zu erteilen sind.

Rückblick: Im März stellte Lucas Ammann nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zahlreiche Fragen – insgesamt zwölf – an den ORF. Ammann verlangte Aufklärung über den ORF und seine Skandale – der ORF beantwortete die Fragen inhaltlich nicht und wendete sich zu abenteuerlichen Ausflüchten hin.

Lucas Ammann möchte weiterhin für Transparenz beim ORF und anderen öffentlich finanzierten Stellen sorgen. Das bedeutet viel Aufwand und das kostet auch Geld. Meine Arbeit kommt allen zugute, weil sie kostenlos abrufbar im Netz ist. Wenn Ihnen Transparenz auch ein Anliegen ist, unterstützen Sie mich mit einer Spende!

Nun soll damit Schluss sein: Das Bundesverwaltungsgericht wird mit der Causa befasst. Dank der bereits sehr gut argumentierten Anfrage von Ammann, den Vorarbeiten und den fairen Konditionen der Beneder Rechtsanwalts GmbH konnten die Anwaltskosten sehr gering gehalten werden, trotzdem wird die Beschwerde vom erfahrenen Anwalt Mag. Beneder begleitet und eingebracht. Ein Dank sei an die zahlreichen Spender gerichtet, die die Einbringung einer solch aufwändigen Beschwerde erst möglich gemacht haben.

Um rund 750 Millionen aus der Haushaltsabgabe hat die Bevölkerung ein Recht auf heikle Information und spannende Unterlagen betreffend den ORF!

RA Mag. Gerold Beneder

Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass das öffentliche Interesse klar eventuellen Geheimhaltungsinteressen des ORF überwiegt. Der ORF wollte nicht einmal geschwärzte Unterlagen liefern. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden. Eine Entscheidung über die Causa ist daher noch vor dem Sommer realistisch.

Der ORF verweigert der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen und Unterlagen, die ihr aber zustehen. Insbesondere blockiert das öffentlich-rechtliche Unternehmen damit kritische Berichterstattung über den ORF selbst. Die Beantwortung der Fragen sind notwendig, um Aufklärung in ORF-Skandale zu bringen und der Funktion als public watchdog nachzukommen. Deshalb muss ich mein nach Art 22a B-VG verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht Information nun auf dem Rechtsweg durchsetzen.

Journalist Lucas Ammann

Dass das IFG auf den ORF anwendbar ist, stellte das BVwG bereits fest. Ammann und Beneder wollen das IFG auch im Bereich des ORF nun mit Leben erfüllen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits festgestellt dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für den ORF gilt! Jetzt müssen wir nur noch mit Hilfe des Gerichtes das Gesetz mit Leben erfüllen!

RA Mag. Gerold Beneder

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

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