Top-Anwalt zu ORF-Erkenntnis: „VfGH hat Tür und Tor für Willkür geöffnet!“
Scheer hatte zuvor die nun entschiedene Beschwerde für seinen Mandanten eingebracht.
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Scheer hatte zuvor die nun entschiedene Beschwerde für seinen Mandanten eingebracht.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält den ORF-Beitrag in seiner derzeitigen Form für verfassungskonform. Was das jetzt für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Nun taucht ein womöglich entscheidender Verfahrensfehler auf, der die Einhebung des ORF-Beitrags unzulässig macht.