Peter Westenthaler mit Lucas Ammann im Wiener Grand Hotel | Bild © Lucas Ammann

ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler kritisiert im lucasammann.com-Interview den ORF-Stiftungsratsvorsitzenden Lothar Lockl scharf und spricht sich erneut für eine Abschaffung des ORF-Beitrags aus. Dem ORF drohe die Zahlungsunfähigkeit.

Seit Wochen gibt es Zweifel über das rechtmäßige Zustandekommen bzw. die rechtmäßige Einhebung des ORF-Beitrags (lucasammann.com berichtete mehrfach). Wie Peter Westenthaler, ORF-Stiftungsrat (FPÖ-Vertreter), nun im aktuellen Interview mit lucasammann.com verrät, weigert sich aber der Vorsitzende des Stiftungrats, Lothar Lockl (Vertreter der Grünen), einen Sonderstiftungsrat einzuberufen. „Offensichtlich schläft der Herr Vorsitzende in der Pendeluhr und erkennt die Dramatik der Situation nicht“, so Westenthaler zu Beginn des Gesprächs. Sobald der erste Bescheid zum ORF-Beitrag aufgehoben werde, bedeute dies „für den ORF einen rechtswidrigen Zustand“ sowie „eine wirtschaftliche Schieflage und in Wahrheit Zahlungsunfähigkeit“, erklärt der blaue Stiftungsrat.

Das gesamte Westenthaler-Interview über die wichtigsten ORF-Baustellen jetzt auf lucasammann.com:

  • Ist der ORF-Beitrag rechtswidrig? Mehr dazu auch hier und hier.
  • Allianzen im ORF-Stiftungsrat
  • Wie geht Westenthaler persönlich mit dem Beitrag um? Wird er bezahlen?
  • Soll der ORF (teil-)privatisiert werden? Welche Finanzierungsmodelle gibt es für den ORF?
  • 12 Millionen an Werbeausgaben: Soll der ORF Eigenwerbung machen?
  • Über die Transparenzbestimmungen im ORF und wie der ORF-Zentralbetriebsrat vor dem Obersten Gerichtshof abgeblitzt ist (OGH-Beschluss)

Dass der ORF-Stiftungrat daher erst wieder im Juni tagen wird, gefällt Westenthaler gar nicht: „Das ist ja kein funktionsfähiger Stiftungsrat, sondern ein Einschläferungsrat“, lautet seine Kritik. Persönlich überlegt Westenthaler sich gerade, den ORF-Beitrag, der ihm kurz vor dem Gespräch abgebucht wurde, ebenfalls rechtlich zu bekämpfen.

Wie aber soll der ORF finanziert werden? Angesprochen auf einen Entschließungsantrag seiner frühreren Partei, dem BZÖ, sagt der nunmehrige Stiftungsrat: „Für mich ist jedes Konzept, das das jetzige ersetzt, ein gutes, weil das jetzige nicht funktioniert.“ Westenthaler schlägt daher für die Zeit nach der Nationalratswahl einen Medienkonvent mit allen Medien – nicht nur dem ORF, sondern auch den privaten Medien – vor, um eine neue Medienförderung zu debattieren.

12,7 Millionen Euro Eigenwerbung

Neben den teils hohen Gehältern von einigen wenigen ORF-Mitarbeitern, die in den vergangenen Wochen teils heftig kritisiert wurden, gibt der ORF auch Geld für sein eigenes Image aus. Wie ein Blick von lucasammann.com in den aktuellen Transparenzbericht des ORF zeigt: Alleine 2023 hat der ORF rund 12,7 Millionen Euro für Marketingmaßnahmen bzw. Eigenwerbung ausgegeben (siehe Faksimile). Angesprochen auf diese Zahl meint Westenthaler, er werde sich dies genau ansehen, kritisch hinterfragen und diesen Ausgabeposten auch im nächsten Stiftungsrat thematisieren.

ORF-Transparenzbericht 2023, S. 53 (Hervorhebungen vom Autor getätigt) | ©Screenshot/ORF

Teil der Eigenwerbung war auch eine „Dachmarkenkampagne“ unter dem Titel „ORF für dich und mich und alle.“ Diese soll „das Vertrauen des Publikums festigen und die Akzeptanz des ORF weiter steigern“, wie es im Transparenzbericht wortwörtlich heißt. Alleine diese Kampagne kostete rund 1,7 Millionen Euro.

ORF-Stiftungsrat: Die Fakten

Der ORF-Stiftungsrat hat derzeit 35 Mitglieder, die von unterschiedlichen Organen beschickt werden. Jeder im Nationalrat (genauer: im Hauptausschuss des Nationalrates) vertretenen Partei steht mindestens ein Mitglied im Stiftungsrat zu, das von der Bundesregierung formal zu bestellen ist. Insgesamt werden sechs Vertreter aus dem Nationalrat vorgeschlagen, weitere Mitglieder werden jeweils von der Bundesregierung, von den Ländern, dem ORF-Publikumsrat sowie dem ORF-Zentralbetriebsrat bestellt. Peter Westenthaler wurde auf Vorschlag der FPÖ bestellt, der ebenfalls erwähnte Lothar Lockl (Vorsitzender des Stiftungsrates) von den Grünen.

Ein Sonderstiftungsrat muss auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Stiftungsratsmitglieder oder auf Verlangen vom Generaldirektor einberufen werden (§20 Abs. 6 ORF-G). Der Verfassungsgerichtshof hat einzelne Bestimmungen betreffend der ORF-Gremien bereits verangenes Jahr als verfassungswidrig erkannt – sie treten mit Ende 2025 außer Kraft.

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

Ein Gedanke zu „Interview: Westenthaler ortet „Tohuwabohu sondergleichen“ rundum ORF-Beitrag“

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