Das Finanzministerium beantwortet ein Auskunfsbegehren von lucasammann.com zumindest teilweise. Im Übrigen lässt man mitteilen, dass man nur Informationen zur Verfügung stellen könne (oder wolle?), die „bereits bekannt“ sind.
Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es mehrere Probleme rundum den ORF-Beitrag. ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler spricht im lucasammann.com-Interview sogar von einem „Tohuwabohu sondergleichen“. Dazu hatte lucasammann.com schon vor Wochen entsprechende Fragen an die Verantwortlichen gestellt. Dass Fragen zu erhobenen Vorwürfen an die handelnden Personen gestellt werden, ist für lucasammann.com – insbesondere, um der journalistischen Sorgfaltspflicht (§29 MedienG) nachzukommen – eine Selbstverständlichkeit. Die ORF-Beitrags Service GmbH hat jedoch nicht einmal eine Rückmeldung auf eine Mailanfrage gegeben – auch eine zusätzliche Nachfrage (auch an eine andere Adresse) blieb unbeantwortet. Nun wurde ein Auskunftsbegehren nach Auskunftspflichtgesetz an die Aufsicht der OBS, das Finanzministerium, gestellt. Mit in mehrfacher Hinsicht erstaunlichem Ausgang.
Finanzminister lässt OBS werken
Grundsätzlich ist festzuhalten: Gemäß § 11 ORF-Beitrags Gesetz 2024 obliegt dem Bundesminister für Finanzen die Aufsicht über die Tätigkeit der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), die Geschäftsführer der Gesellschaft sind in der Besorgung ihrer Aufgaben gegenüber dem Bundesminister für Finanzen weisungsgebunden. lucasammann.com wollte daher wissen, ob der Finanzminister – angesichts der mehrfach berichteten Probleme bei der OBS – Weisungen an die OBS bzw. deren Geschäftsführer erteilt hat. Antwort: Seit 1. Jänner 2024 (bis zum Anfragezeitpunkt, 12. April, Anm.) ist laut beantwortetem Auskuftsbegehren keine einzige Weisung an die OBS erteilt worden! Der Finanzminister lässt die OBS, die er im rechtlichen Sinn zu „beaufsichtigen“ hat, also werken. Spannend.
Im Übrigen war man nur bereit, die Fragen für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Jänner 2024 zu beantworten. Hintergrund: FPÖ-Abgeordneter Hafenecker hat in einer parlamentarischen Anfrage teilweise ähnliche Fragen an Finanzminister Brunner gestellt. Die im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts erfragbaren Daten mussten dann vom BMF erhoben werden. In der Antwort auf das nun gestellte Auskunftsbegehren wurde schließlich einfach auf diese Anfrage verwiesen bzw. die Informationen aus der Anfragebeantwortung übernommen.
Kein Bescheid
Zwar gibt es im Falle der Nichtbeantwortung die Möglichkeit (nach §4 Auskunftspflichtgesetz) der Beantragung einer bescheidmäßigen Erledigung der Sache, jedoch wollte das BMF dem Bescheidbegehren deshalb nicht nachkommen, weil man – verkürzt gesagt – ohnehin alle Informationen, die dem Ministerium zur Verfügung gestanden wären, mitgeteilt habe.
Denn: Damit die geforderten Daten zur Verfügung gestellt werden könnten, müssten sie der jeweiligen Verwaltungseinheit bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens bekannt sein. Dazu verweist man auf VwGH-Judikatur. Wunderbar. Jedenfalls bleibt das Auskunftspflichtgesetz als eigentlich sinnvolles Mittel zur Erlangung von mehr Transparenz in der Verwaltung bei einer solchen Vorgangsweise durch die befragten Organe ein zahnloses Instrument.
806 Anträge
Bleibt, noch darüber zu schreiben, was lucasammann.com eigentlich sonst noch wissen wollte. Zu berichten ist bzgl. des ORF-Beitrags: Es wurden alleine im Jänner 2024 806 Anträge auf bescheidmäßige Erledigung gestellt und sind bei der OBS eingelangt. Gute Nachricht (man wird ja bescheiden): „In allen Fällen, in denen eine Bescheiderlassung begehrt wird, wird, sofern das Ansuchen nicht zurückgezogen wird, ein Bescheid erlassen werden“, heißt es in der Antwort auf das Auskunftsbegehren.
Die Frage nach der Zahl der ausgestellten Rückstandsausweisen ging ins Leere: „Zum Stichtag 31. Jänner 2024 hat noch kein Verfahren das ‚Hereinbringungsstadium‘ erreicht, nachdem die Bestimmungen zur Hereinbringung des ORF-Beitrages erst mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten sind.“ Das dürfte sich in der Zwischenzeit geändert haben.

[…] 17. Jänner 2024 – also vor fast fünf Monaten – habe ich (so wie Hunderte andere angeblich „Beitragspflichtige“) der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) einen Brief […]
[…] schließt die Behörde den Fall nun vorläufig ab. In einem Spruch stellt die OBS fest, dass eine Beitragspflicht – auch in meinem Fall – bestünde. Unerwartet wird im Spruch ebenfalls immerhin […]