Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) irrtümlich eine Bescheidpflichtigkeit des ORF annahm und damit eine inhaltliche Entscheidung zur Informationsfreiheit verhinderte, bringt Journalist Lucas Ammann nun ein Rechtsmittel beim Höchstgericht ein. Vertreten wird er vom Vorarlberger Rechtsanwalt Dr. Felix Karl Vogl.
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Zwölf Fragen zum ORF-Stiftungsratsskandal stellte Journalist Lucas Ammann bereits im März dieses Jahres – und wollte Einsicht in brisante Unterlagen, die von öffentlichem Interesse sind. Die Anfrage richtete sich nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das insbesondere für Journalisten ein wichtiges Werkzeug zur Aufklärung von Missständen und Skandalen ist. Die Informationsfreiheit ist gemäß Art 22a der Bundesverfassung ein Grundrecht.
Der ORF schickte dann kurz vor Ablauf der Frist eine Antwort, die viele Fragen offenließ: Ausflüchte, Ausreden auf den Datenschutz – und Einblick in Unterlagen könne man sowieso nicht gewähren, was aber ausdrücklich so vorgesehen ist. Daraufhin brachte Ammann bereits eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein, das vor kurzem entschied: Da die Antwort des ORF nicht in Bescheidform erging, könne es die Beschwerde inhaltlich gar nicht behandeln.
ORF gibt Ammann recht
Das ist aus mehreren Gründen falsch: Erstens ist der ORF weder eine Behörde noch ein beliehenes Unternehmen und darf daher gar keine Bescheide ausstellen. Zweitens hat das BVwG im Fall des ORF – der ein sogenannter privater Informationspflichtiger ist – bereits in einem anderen Fall inhaltlich ohne Bescheid entschieden.
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Drittens richtet sich der Rechtschutz bei privaten Informationspflichtigen nach § 14 IFG, eine entsprechende Beschwerde („Antrag“) kann direkt unter Anschluss der Anfrage samt Beantwortung (ohne Bescheid) an das zuständige Verwaltungsgericht gerichtet und dort eingebracht werden. Der Richter verkennt somit die wahre Rechtslage. Das sieht sogar die ORF-Rechtsabteilung so. Auch der Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer äußerte sich auf „Bluesky“ bereits einschlägig dazu.
Höchstgericht befasst
Um eine inhaltliche Entscheidung durch ein Gericht über die Frage, ob der ORF die gestellten Fragen beantworten muss, zu erwirken, muss der rechtswidrige Beschluss des BVwG nun beim Höchstgericht, dem zuständigen Verwaltungsgerichtshof (VwGH), bekämpft werden.
Dazu hat Rechtsanwalt Dr. Felix Karl Vogl für Journalist Lucas Ammann nun eine sogenannte außerordentliche Revision beim VwGH eingebracht. Darin wird die Aufhebung des rechtswidrigen BVwG-Beschlusses beantragt, damit es in der Causa endlich zu einer inhaltlichen Entscheidung durch ein Gericht kommen kann.
Dr. Vogl und Ammann rechnen damit, dass die Revision Erfolg haben wird – allerdings wird eine Entscheidung durch den VwGH zumindest mehrere Monate dauern. Der Journalist und Blogger Lucas Ammann hält auf seinem Blog, lucasammann.com, auf dem Laufenden.
