Der freie Journalist und Blogger Lucas Ammann schlägt Alarm: Zwar beteuerte ORF-Generaldirektorin immer wieder, der ORF-Beitrag werde nicht angehoben. Das Gesetz würde aber eine außerordentliche Erhöhung derzeit durchaus erlauben. Deshalb schlägt Ammann Anpassungen in mehreren Gesetzen im Verfassungsrang vor.
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Bereits mit der Einführung des ORF-Beitrags mit 1. Jänner 2024 sind die Einnahmen des ORF im Vergleich zum vorherigen Programmentgelt („GIS-Gebühr“) massiv gestiegen – nämlich um rund 10 Prozent oder fast 70 Millionen Euro. Nun drohen weitere Erhöhungen.
Zwar betonen ORF-Generaldirektorin Thurnher und die Spitzen im Stiftungsrat, es werde zu keiner außerordentlichen Erhöhung des Beitrags kommen, dies wäre derzeit jedoch gesetzlich durchaus möglich – immerhin hat der ORF das entsprechende Verfahren bei der KommAustria Medienberichten zufolge längst eingeleitet.
Deckel im Verfassungsrang
Um eine solche Erhöhung zu verhindern, schlägt Journalist und Jus-Student Lucas Ammann nun Gesetzesänderungen im ORF-Gesetz und im BVG-Rundfunk vor. Ziel der vorgeschlagenen Regelung ist es im Hinblick auf die ORF-freundliche Rechtsprechung des VfGH, eine Kostenausuferung beim ORF zu verhindern.
Verankert werden soll ein Preisdeckel bzw. eine Kostenbremse für den ORF bis zum Jahr 2029 auf dem bereits von der Regierung vorgeschlagenen Niveau – allerdings im Verfassungsrang. Dies deshalb, um eine durch den ORF via möglicher Individualbeschwerde vor dem VfGH erzwungene Erhöhung zu verhindern.
Mediensprecher mit Vorschlag befasst
Der VfGH leitet für den ORF aus dem BVG-Rundfunk eine Bestands- und Finanzierungsgarantie ab, die mittels authentischer Interpretation durch den Verfassungsgesetzgeber nun ausgeschlossen werden soll, so der Vorschlag. Der Entwurf wurde den Mediensprechern der fünf Parlamentsklubs am Montag übermittelt.
