ORF im Fokus | Bild: KI-generiertes Symbolbild

Erster Erfolg für Journalist Lucas Ammann und seinen Anwalt Dr. Felix Karl Vogl: Ihre Revision erweist sich laut VwGH als zur weiteren Behandlung tauglich – das Höchstgericht leitete quasi in Rekordgeschwindigkeit das sogenannte Vorverfahren ein – und zwar selben Tag nach Einlangen! Dieser Vorgang dauert normalerweise mehrere Monate.

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Es geht Schlag auf Schlag in der Causa Ammann gegen ORF beim Thema Infofreiheit. Der Journalist kämpft derzeit vor dem Höchstgericht gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), mit dem das Verwaltungsgericht die inhaltliche Behandlung mangels Vorliegens eines Bescheides (lucasammann.com berichtete) abgelehnt hat.

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Am 25. August abends brachte Rechtsanwalt Dr. Felix Karl Vogl aus Schruns, Vorarlberg, daher für Ammann eine außerordentliche Revision beim VwGH ein. Diese zeigte schnell Wirkung: Tags drauf stellte das BVwG die Revision dem VwGH zu, der noch am selben Tag das sogenannte Vorverfahren einleitete.

Grünes Licht für Revision

Damit geht der VwGH entgegen dem Zulassungsausspruch des Verwaltungsrichters davon aus, dass es sich bei der Causa sehr wohl um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt – und folgt damit vorläufig in diesem Punkt der Ansicht von Ammann und Dr. Vogl. Das geht aus der entsprechenden Verfahrensanordnung des zuständigen Höchstrichters am VwGH hervor.

Dokument des Verwaltungsgerichtshofs mit Anordnung zur Revision von Lucas Ammann und Informationen zum Verfahren gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz.
Die Verfahrensanordnung des VwGH | Bild: Screenshot LA Media auf WhatsApp

Gemäß § 36 VwGG ist in jenen Fällen, in denen sich eine außerordentliche Revision „zur weiteren Behandlung als geeignet erweist“ das Vorverfahren einzuleiten. Damit bejaht der VwGH eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ansonsten wäre die Revision zurückzuweisen gewesen. Nun hat der ORF eine vom VwGH gesetzte vierwöchige Frist, um eine Revisionsbeantwortung einzubringen. Danach wird das Verfahren fortgesetzt.

Die Vorgangsweise des VwGH ist in diesem Fall besonders schnell und lässt darauf schließen, dass das Höchstgericht rasch zu einer Entscheidung kommen könnte.

Von Redaktion

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