ORF-Logo am Küniglberg | Bild: © Lucas Ammann

Der ORF möchte die verfassungsgesetzlich gewährleistete Informationsfreiheit ignorieren. Lucasammann.com stellt heute Transparenz her und veröffentlicht die verschwurbelte Nicht-Antwort des ORF in seiner gesamten Länge.

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Der ORF möchte nicht, dass Journalisten Aufklärung in den Stiftungsratsskandal bringen. Hintergrund: Lucas Ammann stellte eine unbequeme Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – lucasammann.com berichtete.

Zwölf konkrete Fragen, keine konkrete Antwort. Der ORF führte in seiner Antwort lediglich aus, weshalb er die Anfrage von lucasammann.com inhaltlich nicht beantworten möchte und fügte allgemeine Ausführungen zur Vorgangsweise gegen ORF-3-Geschäftsführer Peter Schöber an. Diese beinhalten nicht die Antwort zu den gestellten Fragen, vielmehr geben sie allgemeine, bereits in diversen Massenmedien kommunizierte Informationen über die Vorgangsweise nach dem fertiggestellten Compliance-Bericht über die massiven Vorwürfe gegen ORF-3-Geschäftsführer Peter Schöber wieder. Außerdem geben sie im Wesentlichen nur die Folgen des Compliance-Berichts (die zwar interessant sein mögen, aber keineswegs gefragt waren) wieder, nicht jedoch den Inhalt des Berichts oder der Vorwürfe, was aber gefragt war.

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Nachfolgend veröffentlicht lucasammann.com auf vielfachen Wunsch der Leser – zur Herstellung der Transparenz auf Seiten dieses Mediums – die gesamte Antwort des ORF:


Sehr geehrter Herr Ammann,

Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 25. März 2026 zu der wir Ihnen – unabhängig von der Frage ob das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf den ORF anwendbar ist – folgende Antwort übermitteln dürfen:

Der Compliance-Bericht zu Peter Schöber sowie die weiteren von Ihnen angeforderten Berichte enthalten in vielfältiger Weise Informationen, hinsichtlich derer überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestehen. Dies betrifft insbesondere die Identität der zahlreichen Auskunftspersonen, den Inhalt der von der Kommission protokollierten Aussagen, aber auch die Persönlichkeitsrechte von Robert Ziegler selbst.

Eine Weitergabe solcher Informationen würde in rechtlich geschützte Positionen der genannten Personen massiv eingreifen. Der Bericht enthält personenbezogenen Daten gem. Art 9 DSGVO sowie Informationen, die von den Auskunftspersonen unter Zusicherung der Vertraulichkeit abgegeben wurden. Interne Stellen, wie die Compliance-Stelle, die behauptete Missstände untersuchen, unterliegen zum Schutz der Beteiligten sowie zum ordnungsgemäßen Funktionieren solcher Anlaufstellen strengen Verschwiegenheitspflichten. Die Weitergabe des Berichts der Evaluierungskommission würde die Funktionsfähigkeit der Compliance-Stelle nachhaltig beschädigen. Dadurch könnten künftige Hinweisgeber:innen davon abgehalten werden, sich an die Compliance-Stelle zu wenden. Daraus folgt, dass vertrauliche Informationen selbst innerhalb des jeweiligen Unternehmens nicht verbreitet werden dürfen. Eine anonymisierte Weitergabe der Dokumente scheidet aus, da einerseits auch die Inhalte der protokollierten Aussagen selbst – und nicht nur die Namen der Auskunftspersonen – rechtlich geschützt sind und andererseits aufgrund konkreter Äußerungen von Auskunftspersonen Rückschlüsse auf deren Identität gezogen werden können.

Dies vorausgeschickt können wir zu von Ihnen konkret angesprochenen Untersuchung betreffend Peter Schöber Folgendes mitteilen:

Im September 2024 wurde der damalige ORF-Generaldirektor Mag. Roland Weißmann von ORF-III-Betriebsräten über unterschiedliche Vorwürfe gegen ORF-III-Geschäftsführer Peter Schöber informiert und hat die unabhängige und weisungsfreie Compliance-Stelle des ORF unverzüglich mit der Untersuchung dieser Vorwürfe beauftragt. Im Anschluss wurde der von der Compliance-Stelle festgestellte Sachverhalt von der Personalabteilung und externen Rechtsexperten geprüft.

Diese Prüfung war im Jänner 2025 abgeschlossen, folgende Konsequenzen wurden gezogen:

  • Peter Schöber, dessen Führungsverhalten teilweise als problematisch einzustufen war, blieb nach Maßgabe folgender organisatorischer Änderungen neben Mag. Kathrin Zierhut-Kunz Geschäftsführer von ORF III.
  • ORF III wurde in Organisation und Struktur weiterentwickelt. Alle Redaktionen wurden, ähnlich wie in der ORF-III-Information, unter eine unabhängige und weisungsfreie redaktionelle Leitung gestellt. Dadurch gibt es keinen direkten Durchgriff der ORF-III-Geschäftsführung mehr in Programmfragen.
  • Daher wurde, nach einem entsprechendem Bewerbungsverfahren, mit 15. April 2025 Kulturjournalist und „Kultur Heute“-Sendungsverantwortlicher Peter Fässlacher zum ORF-III-Programmchef im Bereich Kultur bestellt.
  • Die Geschäftsordnung der ORF-III-Geschäftsführung wurde ebenfalls geändert. Entscheidungen in Personalfragen sind nunmehr nur noch im Konsens beider Geschäftsführer/innen möglich
  • Für ORF III wurde ein Mediationsprozess für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestartet, weiters wurden entsprechende Schulungen für die ORF-III-Belegschaft hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten angeboten. Außerdem wurde eine Clearing-Stelle im ORF eingerichtet, an die sich Mitarbeitende im Fall von problematischen Vorkommnissen wenden können.

Bei den von Ihnen angeforderten Protokollen der Sitzungen des Stiftungsrats sowie allfälligen im Stiftungsrat offengelegten Verträgen und Interessenskonflikten, handelt es sich um Informationen, die den Mitgliedern des Stiftungsrats im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Stiftungsorgans bekannt geworden sind oder bekannt werden können. Als solche unterliegen sie der Geheimhaltungsverpflichtung des § 19 Abs. 4 ORF-Gesetz. In diesem Bereich ist ein Zugang zu Informationen nach dem IFG daher leider nicht möglich.

Freundliche Grüße
ORF-KUNDENDIENST“

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

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