ORF in der Kritik | KI-generiertes Symbolbild

Im Verfahren Ammann gegen ORF/OBS gibt es jetzt eine überraschende Wendung: Die ORF-Beitragsbehörde hat kein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) erhoben, mit dem die absolute Nichtigkeit paraphierter OBS-Bescheide festgestellt wurde.

Gute Nachrichten für viele Beschwerdeführer gegen den ORF-Beitrag: Die OBS verzichtet auf eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Falle der paraphierten Bescheide. Wie berichtet stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) fest, dass die von der OBS ausgestellten Bescheide absolut nichtig sind. Zahlreiche ORF-Beiträge sind nun nicht vollstreckbar.

Die OBS hatte daraufhin sechs Wochen Zeit, ein Rechtsmittel einzubringen. Wie ich nun von meinem Anwalt, Mag. Gerold Bender, erfahren habe, ist dies nicht geschehen – die OBS hat also ihre Niederlage eingestanden. Das ist ein Eingeständnis der OBS, Fehler und Schlampereien begangen zu haben. Ein schöner Erfolg für meinen Anwalt und mich. Schade, dass es so lange und so großen juristischen und publizistischen Druck gebraucht hat, bis die OBS einsichtig wurde.

Erstmals unterschriebene Bescheide

Wie Beneder heute mitteilt, hat er heute für (andere) Mandanten erstmals korrekt unterfertigte Bescheide erhalten. Auch das ist ein Eingeständnis der OBS, dass man wohl künftig genauer arbeiten wird in der Behörde. Die Bescheide tragen die handschriftliche Unterfertigung der OBS-Aufsichtsrätin Mag. Doris Vogelsinger. Offenbar hat der Geschäftsführer Hirschbeck, der die absolut nichtigen Dokumente produzierte, das Heft des Handelns zumindest bei der Bescheidausstellung aus der Hand gegeben. Auch diese Kursänderung ist auf das erfolgreiche Engagement und Beneder und mir zurückzuführen.

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

5 Gedanken zu „Juristischer Erfolg gegen ORF rechtskräftig! ORF/OBS gestehen Fehler ein!“
  1. Eine Anmerkung zum Beitrag „Juristischer Erfolg gegen ORF rechtskräftig! ORF/OBS gestehen Fehler ein!“

    Im Beitrag lautet es:
    „Erstmals unterschriebene Bescheide“
    … Die Bescheide tragen die handschriftliche Unterfertigung der OBS-Aufsichtsrätin Mag. Doris Vogelsinger. …“

    Dazu möchte ich auf § 30e Abs 1 GmbHG hinweisen, wonach Aufsichtsratsmitglieder nicht zugleich Geschäftsführer oder dauernd Vertreter von Geschäftsführern der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) sein können. Aufsichtsratsmitglieder können auch nicht als Angestellte die Geschäfte der Gesellschaft führen.

    Bei der OBS handelt es sich, auch wenn sie mit behördlichen Aufgaben „beliehen“ ist, um eine GmbH. Die Erlassung von Bescheiden ist eine durch die Geschäftsführung (!) der OBS wahrzunehmende Tätigkeit. Werden OBS-Bescheide nicht von der Geschäftsführung, sondern von einem – von der Mitwirkung an der Geschäftsführung nach § 30e GmbHG ausgeschlossenen – Aufsichtsratsmitglied unterfertigt, handelt es sich meines Erachtens wegen der fehlenden, aber notwendigen Unterschrift der Geschäftsführung um einen absolut nichtigen Bescheid (Nicht-Bescheid).

    Mit freundlichen Grüßen
    Mag. Claus-Peter Steflitsch
    Rechtsanwalt
    7400 Oberwart

  2. Hallo, ich habe einen Bescheid vor kurzem bekommen, ohne Stempel, nur von Mag. Vogelsinger unterschrieben, was tue ich denn weiter? Vor einem Jahr habe den Bescheid verlangt, aber ORF ist weiter mit Exekutionsbrief an Bezirkgericht gegangen und der Bezirkgericht hat kurz danach reagiert:“Alle schon vollgezogenen Exekutionsakte, die zugunsten der oben bezeichneten vollstreckbaren Forderungen der betreibenden Partei vorgenommen wurden, werden aufgehoben“
    ORF scheibt in Bescheid dass sie mir bereits ein Schreiben vor 3 Monaten geschickt haben, habe ich aber nichts bekommen . Wie geht’s denn weiter? Soll ich trotzdem Beschwerde an ORF oder an Bundesverwaltungsgericht erheben? Ich habe einen Muster gefunden, jedoch ist es mir unklar was “ Gebührenpflicht erfüllt durch Überweisung der Gebühr“ bedeutet , ich soll Überweisungsbeleg der Gebühr als Beilage mit dem Beschwerde schicken

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