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Der ORF habe nach dem Rücktritt von Roland Weißmann gar keinen Generaldirektor mehr gehabt, schreibt ORF-Spitzenjurist Dr. Josef Lusser in einem Verfahren an die KommAustria. Hintergrund: Weißmann trat am Sonntag, 8. März 2026 von seiner Funktion als ORF-Generaldirektor zurück, der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer (SPÖ) sorgte aber erst am darauffolgenden Donnerstag für eine Nachfolgelösung. Folge: Der ORF hatte für mehrere Tage keinen Chef.

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„Stelle vakant: ORF derzeit (wohl) führungslos“, titelte lucasammann.com bereits einen Tag nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Hintergrund: Heinz Lederer (SPÖ) berief den Stiftungsrat erst für den drauffolgenden Donnerstag ein, um für eine Nachfolgelösung abstimmen zu lassen. Damit hatte der ORF für mehrere Tage keinen Chef, keinen Generaldirektor.

Diese rechtliche Würdigung nimmt auch ORF-Spitzenjurist Josef Lusser, der in dem Verfahren Heinz Lederer rechtlich vertritt, in einem Beschwerdeverfahren vor der Aufsichtsbehörde KommAustria vor. Er schreibt dort: „Der Beschwerdeführer hat seine Beschwerde zu einem Zeitpunkt eingebracht, zu dem der letzte Generaldirektor seine Funktion zurückgelegt hatte und der dazu von Gesetzes wegen berufene Stiftungsrat des ORF noch keinen neuen Generaldirektor bestellt hatte. Der ORF hatte zum Zeitpunkt der Beschwerde also keinen Generaldirektor, weder den Beschwerdeführer noch jemand anderen“ (siehe Faksimile).

Dokument mit Angaben zu einem Beschwerdegegner und dessen Vertretung durch verschiedene Personen, einschließlich Namen und Adressen.
Textausschnitt einer rechtlichen Erklärung mit Hervorhebungen zu Beschwerden gegen den ORF und der Position des Generaldirektors.
Aus der Stellungnahme von Lusser, Seite drei (Screenshot, LA Media)
ORF schweigt

Das Problem: Des ORF-Gesetz sieht keine Vertretungsregelung für einen solchen Fall vor. Warum Lederer jedoch mit der Einberufung des zuständigen Stiftungsrats so lang zugewartet hat, ist nicht wirklich klar, noch dazu, wo weder das ORF-Gesetz noch die Geschäftsordnung des Stiftungsrates so lange Fristen vorsehen würden. Ein Totalversagen in der Krise.

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Wer die Aufgaben, die laut ORF-Gesetz dem Generaldirektor zukommen, während der Zeit der Vakanz übernommen hat, ist unklar. Der ORF hat eine entsprechende Presseanfrage bis zum Redaktionsschluss für diesen Beitrag nicht beantwortet.

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann ist Blogger und schreibt hier über Themen, die ihn persönlich betreffen und berühren. Zuvor war er bereits für diverse österreichische Medienhäuser tätig. Mehr unter "Über mich".

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