In einer Aussendung betont Weißmanns Anwalt Dr. Oliver Scherbaum am Freitag, der ORF habe die Vorwürfe gegen seinen Mandanten „bisher nicht geprüft“ – die Persönlichkeitsrechte von Weißmann würden „laufend verletzt“. Der Ex-ORF-GD schaltet einer der besten Anwälte auf dem Gebiet ein: Dr. Norbert Wess.
„Nachdem aber das Stiftungsratspräsidium gestern, am 12. März, dem Stiftungsrat einseitig eine Stellungnahme der am Sachverhalt beteiligten ORF-Mitarbeiterin vorgelesen hat, der ORF ihn weiter medial vorverurteilt und die Rechte von Mag. Weißmann seit Tagen massiv verletzt, sieht er sich gezwungen, nunmehr auf die aus seiner Sicht unhaltbaren Vorwürfe einzugehen“, heißt es in einer Medienaussendung von Weißmanns Anwalt Scherbaum am Freitag.
Wichtig: Weißmann habe „bis heute keinen Überblick über das Material“, das ihm vorgeworfen wird. Er werde vom Stiftungsratspräsidium – namentlich Heinz Lederer (SPÖ) und Georg Schütze (ÖVP) – „medial laufend vorverurteilt“. „Das Material wurde bislang nach Kenntnis von Mag. Weißmann auch nicht auf Authentizität überprüft. Sein Fall wird nunmehr geradezu zelebriert als Paradebeispiel für Machtmissbrauch und Übergriffe, ohne dass die Seite von Mag. Weißmann ein einziges Mal zu den Vorwürfen gehört wurde“, so die Medienaussendung. Weißmann hätte sich „nachweisbar bemüht“, jegliche Vorwürfe sexueller Belästigung während seiner Zeit aufzuklären und abzustellen.
„Private Beziehung“
Weißmann bzw. sein Anwalt bestätigen unterdessen, dass es eine „private Beziehung“ mit der betroffenen Mitarbeiterin (der Name kann an dieser Stelle aus medienrechtlichen Gründen nicht genannt werden, ist lucasammann.com aber bekannt) gegeben habe. Jedoch sei er „weder damals Generaldirektor gewesen, noch ihr Vorgesetzter“. Die Beziehung habe in „beidseitigem Interesse“ bestanden – konkret ging es um „gemeinsame Essen, Laufausflüge, Besuche zu Hause und immer wieder zu regem Austausch per Telefon und Chat“. Und weiter: „Dabei wurden wechselseitig und einvernehmlich auch intime und höchstpersönliche Nachrichten ausgetauscht. Die Beziehung kühlte im Jahr 2021 deutlich ab.“
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Als die Ehe der Frau Mitarbeiterin zu Ende gewesen sei, soll sie laut der Aussendung „ein Interesse an einer Beziehung signalisiert haben“. Weiter: „Es kam dabei auch zu einvernehmlichem physischen Kontakt. Kurz danach zog sie sich wieder zurück und teilte dies in mehreren Nachrichten und Telefonaten Mag. Weißmann mit.“ Die Telefonate seien „offenbar ohne seine Zustimmung“ mitgeschnitten worden. In der Folge habe es zwar noch Kontakt gegeben, die Frau hätte nachher aber einen neuen Lebensgefährten gehabt, worauf sich Weißmann zurückgezogen habe.
„Beispielloser Umgang“
Heftig kritisiert wird auch die Rolle des Stiftungsratsvorsitzenden Lederer – die Rede ist von „beispiellosem Umgang“ mit der Causa. Spätestens seit 4. März hätten Lederer und sein Vize von den Vorwürfen gewusst. Die beiden hätten „unbewiesene Vorwürfe“ in der Folge veröffentlicht – die Folge wäre „massive Rufschädigung“ Weißmanns.
Die Forderungen der Frau laut Aussendung Scherbaums: Verzicht auf die GD-Kandidatur, Geldspende an eine karitative Einrichtung und die Übernahme ihrer Anwaltskosten. „Falls Mag. Weißmann der Aufforderung nicht nachkomme, werde ‚die Sachlage, die Optik und die Art und Weise der Kommunikation allenfalls der Journalismus, das Unternehmen oder die Öffentlichkeit klären'“. Daraufhin sei Weißmann von Lederer mit den Vorwürfen konfrontiert worden – ohne aber das Material einsehen zu können, so Scherbaum. Lederer und Schütze wäre es nicht um die Richtigkeit der Vorwürfe gegangen, sondern nur um die Verdachtslage.
Nach seinem Rücktritt sei er plötzlich mit der Medienaussendung überrascht worden, in der die Vorwürfe offenbar entgegen einer Vereinbarung mit Lederer doch veröffentlicht wurden. Weißmann begrüße die Aufarbeitung durch die neue Generaldirektorin Thurnher – habe sich aber „verständlicherweise nunmehr entschlossen, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt geführt haben, selbst einer weitergehenden rechtlichen Prüfung durch wkk law Rechtsanwälte (Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess) zuzuführen.“

[…] Wie berichtet beauftragte Roland Weißmann den renommierten Anwalt und Strafverteidiger Dr. Norbert Wess (er verteidigt(e) viele Prominente, etwa auch René Benko) mit der rechtlichen Prüfung der Vorgänge im ORF. Das teilt sein zweiter Rechtsvertreter Dr. Oliver Scherbaum heute in einer Presseaussendung mit. […]