Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sieht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei der Einhebung von ORF-Beiträgen bei Unternehmen, deren Betriebe auf mehrere Standorte verteilt sind. Ein entsprechendes Beschwerdeverfahren wurde daher nun mit einem Normprüfungsantrag an den VfGH unterbrochen.
Exklusive Hintergründe: Abonnieren Sie lucasammann.com jetzt auch auf WhatsApp!
Der ORF-Beitrag beschäftigt erneut die Höchstgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen, weil es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung des Beitrags im betrieblichen Bereich hat. Konkret geht es um die Frage, ob Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden gegenüber vergleichbaren Betrieben benachteiligt werden.
Benachteiligung bestimmter Unternehmen
Bei Unternehmen, deren Betriebsstätten auf mehrere Gemeinden verteilt sind, wird die Gesamtarbeitslohnsumme nämlich gemeindeweise aufgespalten und die im Gesetz vorgesehene ORF-Beitragsstaffelung, die die tatsächliche Höhe der Belastung des Unternehmens ausmacht, mehrfach angewendet. Wirtschaftlich vergleichbare Unternehmen, die in nur einer Gemeinde eine oder mehrere Betriebsstätten haben, durchlaufen die ORF Beitragsstaffelung nur ein einziges Mal. Das heißt: Unternehmen, die Standorte in mehreren Gemeinden haben, werden unsachlich benachteiligt.
Die Wirtschaftskammer (WKO) legte bereits im Februar ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Claus Staringer vor, in dem die Rechtswidrigkeit des ORF-Beitrags für Unternehmen dargelegt wird.
Lucas Ammann bekommt keinen Cent an öffentlichen Geldern. Damit diese Seite weiter existieren kann, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wenn Ihnen meine Arbeit gefällt, unterstützen Sie mich mit einer Spende!
Der Normprüfungsantrag zeige erneut den hohen Klärungsbedarf beim ORF-Beitrags-Gesetz, heißt es beim BVwG. „Mit den Normprüfungsantrag zeigt das BVwG einmal mehr, dass es trotz großem Verfahrensanstieg und knappen Ressourcen die Rechtssicherheit für Bürger im Fokus behält“, sagt BVwG-Präsident Christian Filzwieser. Insgesamt gab es bisher rund 12.400 Bescheidbeschwerden gegen den ORF-Beitrag.
Der Beschluss des BVwG soll demnächst im RIS veröffentlicht werden.
