Seit Monaten verspricht Medienminister Andreas Babler eine neue Medienförderung – Ende Juli präsentierte die Regierung dann ein „Medienpaket“. Allein: Im bis dato vorliegenden Ministerialentwurf wird ledeglich die Grundlage für ein Gesetz geschaffen, mit dem Babler die Postzustellung (!) und die Hauszustellung von Kaufzeitungen fördern möchte. Aus dem Medienministerium heißt es gegenüber LA Media, das gesamte Paket soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
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Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler hat praktisch seit seinem Amtsantritt versprochen: Er liefere eine neue Medienförderung. Transparent, fair und auf Qualität gerichtet – deshalb nannte er sie gleich „Qualitätsjournalismusförderung“. Dass das mit der Qualität und deren Definition nicht so leicht ist, haben ihm auch seine Legisten gesagt. Nur ein Grund dafür, weshalb die „Reform“ bis heute nicht umgesetzt ist.
Unabhängig davon, was man von der angekündigten Reform hält (wer bestimmt denn eigentlich, was Qualität ist? Herr Babler? Ein von ihm eingesetztes Gremium? Man darf gespannt sein …) – die versprochenen Punkte sind bis heute nicht umgesetzt. Denn: Ende Juli kam es dann seitens aller drei Regierungsparteien zur Verkündung der „Reformpunkte“ – präsentiert von Babler persönlich gemeinsam mit ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl und der pinken Mediensprecherin Henrike Brandstötter, die letztens mit dem lustigen Vorschlag aufgefallen ist, man solle den ORF-Beitrag in die Verfassung heben.
Drei von vier Punkte fehlen
Das „Reformpaket“ – so hieß es vor einem Monat – soll folgende vier Punkte abbilden:
1. eine neue zentrale Journalismusförderung ab 2028
2. Zeitungszustellungsförderung
3. Fonds zur digitalen Transformation mit neuen Regelungen (z. B. neue Mindestbemessungsgrundlage von 100.000 Euro für Medienunternehmen bei der digitalen Förderung)
4. 10 Millionen Euro für „Young Media“
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Kurz darauf flatterte auch ein Ministerialentwurf ins Parlament: Mit einem neuen „Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz“ (kurz: ZZF-G) soll die Grundlage für die Förderung von Post- und Hauszustellung von Kaufzeitungen geschaffen werden. Die dem Vizekanzler unliebsamen Gratiszeitungen sind freilich nicht von der Förderung umfasst.
Ministerium: Ziel ist der 1. Jänner 27
Was auffällt: Die anderen drei „Reformpunkte“ (oben Nr 1, 3 und 4) fehlen in dem Entwurf. Auch gibt es bis dato keinen weiteren Ministerialentwurf, der die entsprechende Grundlagen dafür schaffen würden.
Aus dem Medienministerium heißt es dazu gegenüber lucasammann.com: „Die gesetzlichen Grundlagen für die beschlossenen Förderinstrumente werden aktuell erarbeiten und anschließend als Regierungsvorlage in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das ist ein üblicher Vorgang in dieser Regierungszusammenarbeit und in jeder davor. Ziel ist es, dass das Medienpaket mit 1.1.2027 in Kraft tritt.“
Warum es bei der neuen Zustellförderung einen Ministerialentwurf gibt und für die anderen Reformpunkte (noch) nicht, geht nicht aus der Antwort hervor. Ob es noch keine Einigung zwischen den Parteien gibt oder ob das Ministerium schlicht (erneut) überlastet ist? Wir bleiben dran.
