„Zufällig“ wenige Monate vor seiner geplanten Wiederwahl im Stiftungsrat als ORF-Generaldirektor wurde Roland Weißmann aus seinem Amt entfernt. Der ÖVP-nahe bisherige ORF-Chef sah sich mit jahrealten persönlichen Vorwürfen von einer „ORF-Mitarbeiterin“ aus dem Jahr 2022 konfrontiert. Weißmann bestreitet alle Vorwürfe. Die Hintergründe.
„Entsetzt“ zeigt sich ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler gegenüber der Tageszeitung „Heute“ über die Vorgänge im ORF rundum den Abgang von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Der ORF-Chef war am Sonntag „mit sofortiger Wirkung“ um 11:45 Uhr zurückgetreten, nachdem ihm „unangemessenes Verhalten“ vorgeworfen wurde. Eine „ORF-Mitarbeiterin“, wie sie stets in diversen Medien anonym genannt wird, erhebt Vorwürfe der sexuellen Belästigung. Details sind der Öffentlichkeit derzeit nicht zugänglich, insbesondere nicht, worin die „Belästigung“ bestanden haben soll.
Weißmann bestreitet die Vorwürfe – ob sie überhaupt von rechtlicher Relevanz sind, kann alleine schon deshalb nicht beurteilt werden, weil die genauen Vorgänge nicht bekannt sind. „Sexuelle Belästigung“ kann aber als Vorwurf einer strafbaren Handlung verstanden werden – für Weißmann gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.
Politisch brisant
Die Vorgänge am Küniglberg sind politisch hochbrisant: Laut ORF-Stiftungsrat Westenthaler (FPÖ) sind die Vorwürfe offenbar seit Tagen bekannt, der Stiftungsrat als Aufsichtsgremium sei aber nicht informiert worden. Interessant: Weißmann musste auf Druck von Stiftungsratsvorsitzenden Lederer (SPÖ!) zurücktreten. In einer Aussendung von Weißmanns Anwalt Dr. Oliver Scherbaum heißt es: „Ihm (Weißmann, Anm.) wurde seitens des Stiftungsrates eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt, um seinen Rücktritt zu erklären, obwohl mein Mandant die Vorwürfe bestritten hat und eine inhaltliche Überprüfung der Vorwürfe nicht erfolgte.“
Interimistisch wurde die bisherige Radio-Direktorin Ingrid Thurnher bestellt. Nach §22 Abs 1 ORF-G hat der Stiftungsrat im Falle der Vakanz „eine geeignete Person mit der vorläufigen Führung der Geschäfte des Generaldirektors zu betrauen“. Gemäß §27 Abs 1 ist die Stelle als GD „unverzüglich“ auszuschreiben. Beides dürfte wohl nicht geschehen sein, wenn der Stiftungsrat gar nicht befasst wurde. Ist der ORF derzeit führungslos?
Es stellen sich folgende Fragen: Wurde Thurnher rechtmäßig bestellt? Wann wird die Stelle (Bewerbungsfrist gemäß Gesetz: 4 Wochen) ausgeschrieben? Wer wird kandidieren? Gibt es bereits politische Deals?
Lucasammann.com bleibt dran.

[…] Wie berichtet ist ORF-Generaldirektor Roland Weißmann nach persönlichen Vorwürfen gegen ihn zurückgetreten. Stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Laut Medienberichten ist Radiodirektorin „interimistisch“ eingesetzt worden. Nach §22 Abs 1 ORF-G hat der ORF-Stiftungsrat bei einer Vakanz „für den Rest dieser Funktionsperiode eine geeignete Person mit der vorläufigen Führung der Geschäfte des Generaldirektors zu betrauen.“ Das ist dem Vernehmen nach nicht passiert, weil der Stiftungsrat erst am Donnerstag zusammentritt. […]
[…] Anwalt, Dr. Oliver Scherbaum, stellt heute in einer Aussendung richtig: Roland Weißmann sei nicht freiwillig zurückgetreten, sondern sei aus „wichtigem Grund“ aus dem […]