Die weisungsfreie Aufsichtsbehörde KommAustria hat den ORF wegen dreifacher Verletzung des Objektivitätsgebots verurteilt. Damit hat der ORF nach Ansicht der Behörde gegen das ORF-Gesetz verstoßen und muss nach dem Spruch eine Richtigstellung im Hauptabendprogramm verlesen. Der ORF hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Vor rund zwei Stunden ging eine bemerkenswerte Entscheidung der weisungsfreien Aufsichtsbehörde KommAustria online. In einem Bescheid, der lucasammann.com vorliegt, stellt die Behörde eine dreifache Verletzung des Objektivitätsgebots durch den ORF fest. In der Sendung „Weltjournal“ auf ORF2 unter dem Titel „Gaza Krieg – Hölle auf Erden“ verbreitete der ORF laut der Behörde Falschinformationen und verzerrte die Berichterstattung so maßgeblich, dass der Staatsfunk jetzt eine Richtigstellung veröffentlichen soll. Kernvorwürfe: Falsche Übersetzung, fehlender Kontext und Verbreitung nicht überprüfter Informationen.
Die Sendung wurde am 4. September 2024 im Hauptabendprogramm ausgestrahlt. Laut KommAustria wurde das Objektivitätsgebot gleich mehrfach verletzt, und zwar durch:
- die fehlende Kontextualisierung der durch die Sendung führenden Protagonistin „hinsichtlich ihrer öffentlich geäußerten Sympathie für die Hamas und ihre Ablehnung des Existenzrechts des Staats Israel“, womit „ein verzerrter Eindruck für den Zuschauer entstanden“ sei; weiters durch
- die „nicht weiter substantiierte Behauptung“, Israel sei für einen Anschlag auf einen Flüchtlingskonvoi verantwortlich und durch
- die „jedenfalls (…) unzutreffende Übersetzung (…) des Ausdrucks ‚Yahud‘ durch ‚Israeli‘, wodurch laut der weisungsfreien Behörde ein verzerrter Eindruck des Gesprochenen entstanden sei
Die Behörde trägt dem ORF daher auf, an einem Mittwoch im Hauptabendprogramm – ab 22:30 Uhr – folgenden Text verlesen zu lassen:
Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: Im Rahmen der Ausstrahlung der Sendung „Gaza Krieg – Hölle auf Erden“ der ORF-Sendereihe ‚WELTjournal‘ am 04.09.2024 auf ORF 2 und in Folge durch die Bereitstellung der Sendung zum Abruf unter https://on.orf.at wurde bei der Darstellung der Auswirkungen der Luftangriffe durch die israelischen Streitkräfte auf den Gaza-Streifen die durch die Sendung führende palästinensische Protagonistin Hind Khoudary hinsichtlich ihrer öffentlichen geäußerten Sympathie für die Hamas sowie ihrer Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel nicht ausreichend kontextualisiert, weiters die Behauptung nicht substantiiert, Israel sei für einen Anschlag auf einen Flüchtlingskonvoi am 13.10.2023 verantwortlich, zumal hier nicht die israelische Sichtweise wiedergegeben wurde, und der arabische Begriff „Yahud“ (auf Deutsch „Jude“) durch „Israeli“ übersetzt, wodurch ein verzerrter Eindruck des tatsächlich Gesprochenen entstanden ist.
Von der KommAustria dem ORF aufgetragene Richtigstellung – zur Verlesung an einem Mittwoch um 22:30 Uhr auf ORF2
Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen.“
Darüber hinaus hat der ORF die diese Veröffentlichung enthaltende Sendung für sieben Tage nach deren Ausstrahlung unter auf der hauseigenen Mediathek zum Abruf bereit zu halten.
Der ORF steht seit längerer Zeit unter großer Kritik wegen einseitiger Berichterstattung zur Hamas und Israel. Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für den Staatsfunk. Der ORF hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Bei der Beschwerde handelt es sich um eine Popularbeschwerde eines im Bescheid anonymisierten Beschwerdeführers. Die Beschwerde der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG Wien) wurde mangels Beschwerdelegitimation abgewiesen. Auch einige andere Beschwerdepunkte des erfolgreichen anonymen Beschwerdeführers wurden abgewiesen. Wie die KommAustria auf Anfrage bestätigt, wurden daher von beiden Seiten Beschwerden an das BVwG erhoben.
