Der ORF – allen voran Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer (SPÖ) – hat gegen seinen früheren Generaldirektor Roland Weißmann den Vorwurf der sexuellen Belästigung veröffentlicht bzw. zu dessen Verbreitung beigetragen. Trotz der Tatsache, dass sich die Vorwürfe in Luft aufgelöst haben, kündigt der ORF nun Roland Weißmann unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist, wie der Staatsfunk in einer Aussendung mitteilt. Dem Zwangsbeitragszahler droht ein Millionenschaden.
Es ist eine skurrile Presseaussendung, die sich liest, wie wenn sie von den Verursachern des ORF-Skandals – der Stiftungsratsspitze – verfasst worden wäre: Der ORF bestätigt in einer OTS-Aussendung, dass die Untersuchung der hausinternen „Compliance-Stelle“ ergeben hat, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen Ex-GD Roland Weißmann sich als unwahr herausgestellt hat. Weder ein strafrechtlicher Vorwurf ließ sich erhärten – noch nicht einmal die sehr strenge Definition des Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht wurde durch Handlungen Weißmanns erfüllt. Der Vorwurf der „sexuellen Belästigung“, der ein Rechtsbegriff ist und als solcher geprüft gehört, kann damit getrost als „Fake News“ bezeichnet werden. Lucasammann.com hat bereits in der Woche des Aufkommens der Vorwürfe als einer der ersten Medien über die Nichthaltbarkeit dieser Vorwürfe berichtet.
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Dass sich Weißmann womöglich besser anders und distanzierter verhalten hätte sollen, ist unbestritten, aber rechtfertigt wohl keine Kündigung. Denn: Der Schaden für den ORF wurde von den dort nach wie vor handelnden Personen verursacht. Namentlich vor allem dadurch, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates, Heinz Lederer (SPÖ), den nicht weiter substantiierten Vorwurf der „sexuellen Belästigung“ verbreiten ließ. In einer ORF-Aussendung nach dem Tag des Rücktritts von Weißmann sprach der Staatsfunk davon, dass gegen Weißmann „Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben“ wurden, ohne näher zu beschreiben, worin die Vorwürfe inhaltlich bestehen sollen. Insbesondere stand nichts zur Qualität der Vorwürfe in der Aussendung – wodurch der durchschnittliche Leser wohl auch an einen strafrechtlichen Vorwurf denkt. Interessant: Von der Unschuldsvermutung war in der ORF-Aussendung nichts zu lesen – die ja nur im Strafrecht relevant wäre. Der Anschein eines solchen Vorwurfs besteht durch die gewählte Formulierung wohl. Auch Lederer wurde in der Aussendung zitiert – war er auch maßgeblich für den Text mitverantwortlich?
Millionenschaden
„Sexuelle Belästigung ist im österreichischen Recht klar definiert. Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt“, heißt es nun in einer neuerlichen Aussendung des ORF. Trotzdem kündigt der ORF Roland Weißmann nun. Grund sind angebliche „Verletzungen von Compliance- und ethischen Standards“.
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Dr. Oliver Scherbaum, einer von Weißmanns Anwälte, sieht Weißmann – wohl zurecht – nun „vollständig“ entlastet. Er will nun zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF – vor allem im Hinblick auf die „fortgesetzte rufschädigende Darstellung“ geltend machen und die Kündigung beim Arbeitsgericht anfechten. Durch das Verhalten diverser Entscheidungsträger könnte dem ORF nun ein Millionenschaden entstehen – für den die Steuer- und Zwangsbeitragszahler aufkommen werden müssen. Zur möglichen Haftung von Stiftungsräten lesen Sie hier weiter.
