Ein Dokument aus dem Gesundheitsministerium beweist: Die Bundesregierung benachteiligt tatsächlich Janssen-Geimpfte. Alle brauchen eine 2. Dosis, damit sind Janssen-Geimpfte benachteiligt.
Hier das entsprechende Dokument:
Obiger Abschnitt enthält das Update von 23:55 Uhr – nachfolgend jener Textabschnitt, der über Gerüchte berichtete, die sich nun nachweisen lassen und sich demnach bewahrheitet haben:
Unglaubliche Details sind aus einem Schreiben, das lucasammann.com vorliegt, herauszulesen: Demnach werden seit Mittwoch Geimpfte mit dem Impfstoff Janssen vom Impfstoffhersteller Johnson&Johnson gegenüber mit anderen Impfstoffen doppelt Geimpften benachteiligt.
„Zusätzlich hat uns das Land Vorarlberg informiert, dass auf Bundesebene die Vorgehensweise für die Absonderung von Kontaktpersonen angepasst worden sind. Personen, welche nur eine einmalige Impfung mit Janssen erhalten haben, werden nun wieder als Kontaktperson Kategorie 1 eingestuft und demnach abgesondert„, heißt es in einem Schreiben eines Vorarlberger Ärztekammerrepräsentanten an Vorarlberger Ärzte (Hervorhebungen wurden nachträglich durch den Autor dieses Beitrags hinzugefügt), das lucasammann.com zugespielt wurde.
Was könnte das nun bedeuten? Im Wesentlichen, dass Janssen-Geimpfte nun bei der Absonderung offenbar wie Ungeimpfte behandelt werden. Konkret: Wird beispielsweise in einer Schulklasse (gilt aber auch für alle anderen Orte, sofern engerer Kontakt bestanden hat!) ein Fall positiv getestet, würden nicht nur die Ungeimpften, sondern auch die Janssen-Geimpften abgesondert werden. Nur Genesene oder mit den Vakzinen der Impfstoffhersteller Moderna, Pfizer oder AstraZeneca Geimpfte würden dann nicht zuhause isoliert werden – sprich im Falle der Schule wären Janssen-Geimpfte wieder vom Unterricht ausgeschlossen. Es gilt dann die Freitestregel nach einigen Tagen Quarantäne.
Medizinische Begründung liegt dafür keine vor. Theoretisch sollte ein Antikörpertest, der neutralisierende Antikörper nachweist – oder eventuell auch eine zweite Impfung mit Janssen – weiterhelfen.
Eigentlich war ich dabei, einen authentischen Bericht für die Jugendpresse zu schreiben. Die gestern dazu schriftlich per Mail an die Pressestelle des Gesundheits- und Sozialministeriums gesendeten Fragen blieben bis dato unbeantwortet. Aufgrund der Dringlichkeit der Nachricht sei diese für Hunderttausende hochrelevante Information aber veröffentlicht. Folgende Fragen habe ich an das zuständige Bundesministerium gerichtet:
- Stimmt die Information, dass mit Janssen Geimpfte künftig im Gegensatz zu den Geimpften, die zweimal geimpft wurden, als K1-Person gewertet werden (und nicht wie bisher als K2-Kontaktpersonen)?
- Welche medizinische Begründung gibt es dafür?
- Welche Vorgangsweise wird mit Janssen Geimpften seitens des Ministeriums nun empfohlen? Inwiefern ist ein Antikörpertest oder eine zweite Impfung mit Janssen ausreichend, um der neuen Quarantäneregel zu entgehen?
Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie einen Bericht bei „frisch“ lesen (wird auf diesem Blog ebenfalls verlinkt).
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