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Wie aus einer Anfragebeantwortung des Bildungsministeriums vom Dezember 2020 hervorgeht, ist das Ministerium kein Fan von Luftreinigern zur Verringerung der Übertragung von COVID-19. Stattdessen müssen die Schüler*innen den ganzen Tag FFP2-Maske tragen, Abstand halten und froren im Winter, weil Dauerlüften auf dem Tagesprogramm stand – ganz so, wie es von der Regierung vorgeschrieben wurde.

Im Folgenden wird die Antwort auf meine Anfrage an das Bildungsministerium von Dezember 2020 veröffentlicht. Es kann verglichen werden, welche Versprechungen gehalten wurden und wie auf unter den Maßnahmen leidenden Schüler*innen reagiert wird.

Etwas Positives vorweg: Die Beantwortung verlief sehr freundlich – und obwohl die Antwort nur neun Tage nach der Frage-Mail eingelangt ist (normalerweise kann das Wochen dauern), entschuldigte man sich in dem verständnisvollen Schreiben für „das verspätete Antwortschreiben“. Auch sonst reagiert man mit großem Verständnis:

„Es ist für uns vollkommen nachvollziehbar, dass Corona und die damit verbundenen Einschränkungen/Auswirkungen Sie mit Sorge erfüllen. Das Eindämmen der Corona-Infektionen, die Wichtigkeit von Bildung, die Notwendigkeit, dem jeweiligen Beruf nachzugehen – all das in Einklang zu bringen, ist schwierig und schafft ein Spannungsverhältnis. Wir sind im BMBWF seit Ausbruch der Pandemie bestrebt, das Recht auf Bildung und den Schutz der Gesundheit aller im Schulbetrieb zu gewährleisten. Abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen und dem Wissensstand über das Virus setzt das BMBWF in enger Kooperation mit dem Krisenstab der Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus:“

Maskenpflicht

Im Dezember war nur ein einfacher Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. 2021 ist bekanntlich plötzlich eine FFP2-Maskenpflicht gekommen. Dazu heißt es: „Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen kann auch im Schulbereich seit  7. Dezember, zu einem sanfteren Lockdown übergegangen werden, der von einem umfassenden Präventions- und Hygienepaket für alle Schulen begleitet wird – das auch das Tragen eines MNS beinhaltet: In Schulen ab der Sekundarstufe I sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Schulleitung oder die Schulbehörde kann jedoch in Bezirken mit hohem Infektionsgeschehen vorübergehend das Tragen eines MNS anordnen.“

FFP2-Masken gab es damals nur für Lehrer: „Der Bund stellt allen Landes- und Bundeslehrpersonen FFP2-Masken zur Verfügung, damit der Aufenthalt in der Schule und das Unterrichten in Klassen unter zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen kann. Bei Bedarf können Schulen über die Bildungsdirektion FFP2-Masken kostenfrei anfordern.“

COVID-Testungen

Zur Erinnerung: Im Dezember herrschte ein eigenartiges Test-Konzept an den Schulen (lucasammann.com berichtete). Das sieht das Ministerium naturgemäß ganz anders: „Durch den Einsatz von Antigen-Schnelltests soll eine rasche Verdachtsfallabklärung von COVID-19-Fällen am Schulstandort ermöglicht werden. Schnelltests können bei Schülerinnen und Schülern sowie bei schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal, das in der Schule typische COVID-19-Symptome zeigt, durchgeführt werden. So kann am Schulstandort rasch Klarheit geschaffen werden, ob sich ein Verdachtsfall ausschließen lässt oder ob Personen von der Gesundheitsbehörde als Kontaktpersonen eingestuft oder abgesondert werden müssen. Bei negativen Antigentestergebnissen kann der Unterricht am Standort auf diese Weise so reibungslos wie möglich weitergeführt werden.“

Sicherheitsabstand („Babyelefant“)

Das Abstandhalten ist – wie wir wissen – ganz wesentlich zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Daher sollten zusätzliche Räume genutzt werden: „Um möglichst sicher in den schulischen Alltag zurückzukehren, sollen zusätzliche Raumangebote überall dort bereitgestellt werden, wo innerhalb eines Schulgebäudes keine Alternativen (Aufenthaltsräume, Festsaal der Schule) bereitstehen. Dort, wo es organisatorisch (Ausstattung, Schüler/innentransport) und räumlich möglich ist, sollen einzelne Klassen in große Räume untergebracht werden, um den Sicherheitsabstand („Babyelefant“) einhalten zu können. Hierzu wurden Gemeinden und Schulleiter/innen aufgerufen, zusammenzuarbeiten und in der Gemeinde nach möglichen räumlichen Alternativen zu suchen.“

Vollgestopfte Busse

Wie berichtet hat es im Herbst auch massiv überfüllte Busse gegeben – man könnte glatt meinen, Coronaviren würden die öffentlichen Verkehrsmittel meiden. Nur leider ist dem nicht so. „Um größere Personenansammlungen zum Unterrichtsbeginn zu vermeiden, kann die Schulbehörde oder die Schulleitung den Unterrichtsbeginn für einzelne Schularten, Schulen, Abteilungen oder Fachrichtungen sowie Klassen unterschiedlich festlegen. Auch die Pausenzeiten können gestaffelt werden mit dem Ziel, die Hygienebestimmungen gut einhalten und die Durchmischung so gering wie möglich halten zu können“, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Ja, die Schulbehörde kann. Und der Verkehrsverbund könnte natürlich auch Verstärkerbusse schicken. Nur das wurde nicht getan, wie nicht nur meine Berichte, sondern auch zahlreiche andere Medienberichte und Aussagen von betroffenen Schülern nahelegen.

Irrtum beim „Distance Learning“

Die Lehrer*innen haben vermutlich tatsächlich eine Bestimmung und eine Möglichkeit übersehen. Denn: Bis zu 50 Prozent der Schüler*innen durften auch im Dezember – als diese oft ausschließlich zuhause waren – in die Schule. Der jetzt praktizierte „Schichtbetrieb“ wäre also auch damals schon möglich gewesen, was sich auch aus der Anfragebeantwortung herauslesen lässt: „Abgesehen von den Abschlussklassen dürfen sich – ausgenommen für die Abhaltung von Schularbeiten – max. 25 Prozent aller Schüler/innen der übrigen Klassen der Sekundarstufe II (ausgenommen Polytechnische Schulen) zeitgleich am Schulstandort befinden. Sollen gezielte Vorbereitungen für Schularbeiten in Nicht-Abschlussklassen der Sekundarstufe II im Präsenzunterricht durchgeführt werden, kann für diese Zeiten dieser Anteil 50 Prozent betragen.“

Schulen auf?

Dazu hieß es: „Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir die Entwicklung der Infektionszahlen in den Schulen weiterhin laufend analysieren und definitiv bestrebt sind, die richtigen Entscheidungen für das psychische und physische Wohl der Kinder und Familien zu treffen. Alle für das Schulwesen getroffenen Entscheidungen und Vorgaben medizinischer Natur basieren auf jenen des Gesundheitsministeriums und medizinischer Expert/innen.“

Keine Luftfilter

Luftfilter, wie sie in anderen Ländern längst eingesetzt werden und wissenschaftlich sinnvoll sind, gibt es bis zum heutigen Tag keine: „In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedlichste Varianten propagiert. Von Zwangslüftungen, um durch mechanischen Lufttausch Schadstoffkonzentrationen aller Art zu reduzieren, über Geräte, die durch UV-Strahlung desinfizierend wirken sollen, bis zu Umluftgeräten, die mit Spezialfiltern der Klassen HEPA HEPA H13 oder HEPA H14 ausgestattet sind. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Regelfall auch Fensterlüftung (entsprechender Luftaustausch) ein probates Mittel darstellt. Selbstverständlich werden die entsprechenden Entwicklungen vom BMBWF weiter beobachtet und Möglichkeiten analysiert.“

„Probates Mittel“: Das werden die Lehrer*innen und Schüler*innen, die in Folge des Dauerlüftens krank geworden sind, wohl eher nicht bestätigen. Aber trotz dieses Dauerlüftens wären Filter wissenschaftlich sinnvoll und geboten, wie auch die Schweizer Fernsehsendung „SRF Kassensturz“ berichtete:

Aerosol-Experte Ernest Weingartner erklärt im Interview, wie sinnvoll Luftreinigungsanlagen sind.

Ob die Regierung sich vielleicht doch noch umstimmen lässt? In Deutschland werden jedenfalls gerade Luftreinigungsanlagen an den Schulen eingerichtet.

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(la)

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann betreibt eine eigene Website und schreibt als freier Journalist für verschiedene Medien. Mehr unter "Über mich".

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