© Pixabay

Das Vorhaben der Bundesregierung, Bürger die nicht beim sogenannten „Massentests“ waren, zu benachteiligen, scheitert nun endgültig. Die Opposition schiebt der „Freitest-Aktion“ gerade noch rechtzeitig den Riegel vor: In der Länderkammer des Parlaments, dem Bundesrat, werden SPÖ, FPÖ und NEOS dem Vernehmen nach einen Einspruch gegen das Gesetz erheben. Somit kann die vorgesehene Änderung des Epidemiegesetzes um Wochen verzögert werden.

Schnell und heimlich wollte das Gesundheitsministerium unter Führung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) das nachholen, was die Regierung mittlerweile seit Tagen verabsäumt hat: Eine Gesetzesgrundlage für das sogenannte „Freitesten“ zu schaffen. Am letzten Tag im Jahr 2020, an Silvester, hat das Ministerium dann einen Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger und Interessensvertretungen hatten gerade einmal bis Sonntag, 3. Jänner 12 Uhr Zeit, Stellungnahmen zum Gesetz beim Parlament einzureichen. Dazu kam, dass die dafür vorgesehene Parlamentswebsite stundenlang nicht erreichbar war – laut Parlamentsdirektion wegen „Überlastung“. Das dürfte darauf zurückzuführen sein, dass sich viele Menschen Sorgen gemacht haben um die Änderung im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz.

Ohne Gesetzesgrundlage wäre nämlich gar nicht möglich, was der Bundeskanzler so gerne wollte: Menschen, die sich nicht testen lassen wollen am 18. Jänner, eine Woche länger einzusperren beziehungsweise weitgehende Betretungsverbote über diese Menschen zu verhängen. Das Betreten von öffentlichen Räumen wäre dann größtenteils unmöglich gewesen. Selbst mit einfacher Gesetzesgrundlage könnte das Vorgehen verfassungswidrig sein, wie Juristen warnten.

Gerade noch rechtzeitig werden nach die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS das Vorhaben der Regierung verzögern. Dem Vernehmen nach werden die Parteien im Bundesrat einen Einspruch erheben. Das Gesetz kann dann erst acht Wochen später – also Anfang März – durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates Geltung erlangen. „Freitesten“ ist somit also garantiert bis März nicht möglich – sollten alle Oppositionsparteien ihr Wort halten.

Das dürfte eintreten, denn die gesamte Opposition stellte eine „Missachtung des Parlaments“ ob der kurzen Diskussion und Begutachtung fest. Die Regierung will dennoch „nachverhandeln“.

Im Bundesrat haben die Regierungsfraktionen nämlich keine Mehrheit – sie brauchen eine der Oppositionsparteien, die ein Gesetz zumindest dulden.

Abonnieren Sie lucasammann.com, um keine Beiträge zu verpassen:

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann betreibt eine eigene Website und schreibt als freier Journalist für verschiedene Medien. Mehr unter "Über mich".

Kommentar verfassen