red and white fireworks display
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Immer wieder wird behauptet, es gäbe ein „generelles Feuerwerksverbot“ oder es gälten gar keine Verbote. Beides ist falsch.

Die Regeln rundum Feuerwerk beziehungsweise pyrotechnische Gegenstände werden in Österreich im Pyrotechnikgesetz (PyroTG) festgehalten. Grundsätzlich gibt es verschiedene Kategorien bei Feuerwerken: F1, F2, F3, F4, P1, P2, S1, S2, T1 und T2. Für Endkonsumenten sind hauptsächlich die Feuerwerkskategorien F1, F2 und S1 von Bedeutung.

Feuerwerkskörper der Kategorien F1 dürfen an Personen ab 12 Jahren abgegeben werden. Sie werden auch oft „Jugendfeuerwerke“ bezeichnet. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 und S1 dürfen an Personen ab 16 Jahren verkauft werden. Alle anderen Feuerwerke sind erst ab 18 Jahren erwerbbar. Außerdem sind für den rechtmäßigen Besitz und Verwendung Sach- oder gar Fachkenntnisse nachzuweisen.

Für Konsumenten sind also Jugendfeuerwerke (Kat. 1) und Feuerwerke der Kategorie 2 entscheidend. Unter pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 fallen beispielsweise Kreisel, kleine Fontänen und Vulkane, Knatterbälle, etc.

Sie dürfen ganzjährig verwendet werden – also auch an Silvester. Es gibt hier nur kosmetische Einschränkungen. Es wird im Gesetz nämlich lediglich festgehalten, dass solche pyrotechnischen Gegenstände (wie im Übrigen auch alle anderen) nicht in der Nähe von gewissen Orten (wie beispielsweise Kirchen, Altersheime, Tierheime) gezündet werden dürfen – was wohl selbstverständlich sein sollte. Es gibt hier also ansonsten keine örtlichen oder zeitlichen Einschränkungen – auch nicht nach Gemeinden. Die Verwendung ist also auch im Ortsbereich erlaubt.

Bei der Feuerwerkskategorie F2 schaut die Sache schon anders aus. Darunter fällt der ganze große Rest der Feuerwerke an Silvester. Da fallen zum Beispiel Raketen, Feuerwerksbatterien, Knaller, Böller und größere Bodenfeuerwerke, die nicht unter Kategorie 1 fallen, hinein. Für sie gilt generell ein Verbot. Jedoch kann hier der Bürgermeister einzelne Ausnahmegenehmigungen erteilen – oder Feuerwerke dieser Art generell erlauben. Diese Ausnahme ist dann per Verordnung zu erlassen und kann zeitlich und örtlich beschränkt werden. So erlauben gewisse Gemeinden Feuerwerke wie Raketen zum Jahreswechsel zwischen 22 Uhr an Silvester und 1 Uhr an Neujahr. Oft werden auch nur gewisse Ortsteile vom Verbot ausgenommen.

Die Homepages der Gemeinden geben meistens gute Auskunft darüber, ob eine entsprechende Ausnahmeverordnung gilt. Ansonsten wird sie unter den Verordnungen publiziert und ist einsehbar. Die Feuerwerkskategorien sind auf dem jeweiligen Produkt vom Hersteller zu vermerken. Es ist also mit dem entsprechenden Hintergrundwissen leicht festzustellen, ob und wo man sein Feuerwerk zünden darf.

Es gibt also weder ein generelles Feuerwerksverbot, noch ist alles erlaubt. Es gab nämlich auch im Zuge der COVID-19-Pandemie keine Änderung des Pyrotechnikgesetzes – somit blieb alles beim Alten.

Damit Feuerwerke ohne Probleme gezündet werden können, muss nur noch auf die Sicherheitshinweise auf der Verpackung geachtet werden, damit keine Unfälle passieren.

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(la)

Von Lucas Ammann

Lucas Ammann betreibt eine eigene Website und schreibt als freier Journalist für verschiedene Medien. Mehr unter "Über mich".

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